"Ein bewusster Umgang mit Energie schützt das Klima und reduziert den CO2-Ausstoß - so selbstverständlich auch beim Modernisieren und Instandsetzen."
Gebäudeenergieberatung für Altbau, Modernisierung und Instandsetzung
Der Umfang und das Ziel der Gebäudeenergieberatung kann frei vereinbart werden. Umsetzungsempfehlungen unterliegen den gesetzlichen Anforderungen. Eine Beabsichtigung zur Fördermittelbeantragung besteht bei diesem Leistungspunkt nicht, falls sich der Wunsch im Verlauf der Beratung ergeben sollte, kann diese entsprechend des neuen Leistungsbildes weitergeführt werden.
Erstellen von Energieausweisen (Bedarfsausweis & Verbrauchsausweis für Wohngebäude)
Durch einen Energieausweis erhalten Sie einen besseren Gesamteindruck vom energetischen Zustand Ihres Gebäudes und die Möglichkeit, zum Vergleich mit anderen Immobilien. Außerdem ermöglicht er dem Mieter oder dem Mietinteressenten eine grobe Einschätzung zu anfallenden Nebenkosten.
Ein Energieausweis wird benötigt, wenn ein Gebäude vermietet, verkauft, errichtet, umfangreich modernisiert oder instandgesetzt wird.
Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln
Beabsichtigen Sie Fördermittel in Form eines Zuschusses oder eines zinsgünstigen Kredites bei dem BAFA oder der KfW zu erhalten, bekommen Sie hierbei Unterstützung in den Bereichen BEG EG und BEG WG (Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude und Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen).
Wichtig: Stellen Sie unbedingt den Kontakt zu mir her, bevor Sie mit der Umsetzung Ihres Vorhabens beginnen. Ein vorzeitiger Vorhabensbeginn wirkt sich förderschädlich aus.
individueller Sanierungsfahrplan
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) beinhaltet Modernisierungsempfehlungen in Maßnahmenpaketen und sinnvoller Reihenfolge. Er soll einen Überblick über energetische Modernisierungs- und Instandsetzungmöglichkeiten bieten, die in einem bestimmten Zeitraum umsetzbar sind und zu einem Effizienzhaus führen. Der iSFP ist so konzipiert, dass er leicht lesbar und auch von Laien schnell zu verstehen ist. Die darin vorgeschlagenen Maßnahmen sind lediglich Handlungsempfehlungen. Eine Verpflichtung zur Umsetzung besteht nicht.
Außerdem erhalten Sie bei Umsetzung im iSFP enthaltener Maßnahmen einen Förderbonus von zusätzlich 5%. Außerdem steigt die max. förderfähige Summe Ihrer Maßnahme erheblich.
Energetisches Gebäudegutachten
Für das Energiegutachten wird Ihr bestehendes Wohngebäude inkl. Anlagentechnik analysiert und dokumentiert. Das Dokument beinhaltet einen ganzheitlichen Überblick über lohnenswerte Energieeinsparpotentiale mit detaillierter Beschreibung einzelner Baustoffe, Konstruktionen und deren Wärmeleitfähigkeit. Auf Grundlage des ermittelten Ist-Zustands werden Sanierungsempfehlungen getroffen, welche erneut die detaillierte Darstellung der Konstruktionen beinhaltet. Außerdem werden Kosten ermittelt sowie die Umweltbilanz aufgeführt. Auch hier entsprechen die Sanierungsempfehlungen mindestens den gesetzlichen Vorgaben. Mit der Absicht Fördermittel zu beantragen, werden die hierfür geltenden Vorgaben angestrebt.
Energetische Baubegleitung von Einzelmaßnahmen und Effizienzhäusern
Um sicherstellen zu können, dass die geplanten Maßnahmen ihr Ziel nicht verfehlen, die Förderbedingungen eingehaltenen werden und die Umsetzung wie geplant erfolgt, wird die Ausführung des Vorhabens oder der Maßnahme begleitet, überwacht, dokumentiert und beim Fördermittelgeber bestätigt.
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